Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Naturschutzverordnung 1997, LGBl. Nr. 95, außer Kraft.
In Kraft seit 04.05.2006 bis 31.12.9999
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