Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Auf Grund des Wiederverlautbarungsgesetzes, LGBl. Nr. 10/1948, wird das Tiroler landwirtschaftliche Siedlungsgesetz, LGBl. Nr. 1/1961, unter Berücksichtigung der durch das Gesetz LGBl. Nr. 40/1969 bedingten Änderungen neu verlautbart.
In Kraft seit 01.01.1961 bis 31.12.9999
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