§ 23 T-JFJSG Inkrafttreten

T-JFJSG - Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. März 1994 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Jugendschutzgesetz 1974, LGBl. Nr. 16/1975, außer Kraft.

 

In Kraft seit 01.03.1994 bis 31.12.9999
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