Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Tiroler Bergführerverordnung, LGBl. Nr. 55/1988, außer Kraft.
In Kraft seit 09.06.1998 bis 31.12.9999
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