Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Die Mindestversicherungssumme für die von Berg- und Schiführern, von Bergwanderführern, von Schluchtenführern und von Sportkletterlehrern abzuschließende Haftpflichtversicherung beträgt 10 Millionen Euro.
In Kraft seit 23.09.2021 bis 31.12.9999
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