§ 1 T- ÜWGV 1997

T- ÜWGV 1997 - Tiroler Überwachungsgebührenverordnung 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Diese Verordnung gilt für besondere Überwachungsdienste durch Organe

a)

von Gemeindewachkörpern und

b)

des rechtskundigen Dienstes bei Bezirksverwaltungsbehörden,

wenn die betreffenden Organe zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt sind.

In Kraft seit 13.03.1997 bis 31.12.9999
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