§ 16d SZG

SZG - Schulzeitgesetz 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Sofern in Bestimmungen gemäß dem Bildungsreformgesetz 2017, BGBl. I Nr. 138/2017, auf die Schulbehörde Bildungsdirektion abgestellt wird, tritt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 der Landesschulrat bzw. der Stadtschulrat für Wien an die Stelle der Bildungsdirektion.

In Kraft seit 16.09.2017 bis 31.12.9999
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