Art. 2 SZG

SZG - Schulzeitgesetz 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Verordnungen zur Verlegung der Semesterferien des Schuljahres 1991/92 können bis zum 31. Juli 1991 erlassen werden.

In Kraft seit 12.06.1991 bis 31.12.9999
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