Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.11.2024
Verordnungen zur Verlegung der Semesterferien des Schuljahres 1991/92 können bis zum 31. Juli 1991 erlassen werden.
In Kraft seit 12.06.1991 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 2 SZG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 2 SZG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 2 SZG