§ 14 SZG Letztes Schuljahr der allgemeinen Schulpflicht

SZG - Schulzeitgesetz 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Das letzte Schuljahr der allgemeinen Schulpflicht im Sinne des Schulpflichtgesetzes, BGBl. Nr. 76/1985, endet für die betreffenden Schüler mit dem Ende des letzten Unterrichtsjahres.

In Kraft seit 22.02.1985 bis 31.12.9999
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