§ 16c SZG

SZG - Schulzeitgesetz 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 17.02.2006 bis 31.12.9999
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