Anl. 1 SVP-VO

SVP-VO - Bestellung der Sicherheitsvertrauenspersonen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Mindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen

 

ArbeitnehmerInnenzahl

 

Anzahl

von

bis

SVP

10

50

1

51

100

2

101

300

3

 

Für je weitere 300 ArbeitnehmerInnen ist eine zusätzliche Sicherheitsvertrauensperson zu bestellen.

§ 105 Abs. 1 STLAO 2001 ist zu berücksichtigen.

In Kraft seit 14.08.2002 bis 31.12.9999
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