AB-CHMINACA
AB-FUBINACA
AB-PINACA
ADB-BUTINACA
ADB-FUBINACA
AM-2201
Amphetamin
4-CMC, 4-Chloromethcathinon, Clephedron
CUMYL-PeGACLONE
Dexamphetamin
Delta-9-Tetrahydrocannabinol und dessen stereochemischen Varianten
Diphenidin
Ethylon
Ethylphenidat
Eutylon
5F-AMB-PINACA, 5F-AMB, 5F-MMB-PINACA
5F-APINACA, 5F-AKB-48
Fenetyllin
4-Fluoroamphetamin, 4-FA
4F-MDMB-BINACA
5F-MDMB-PICA, 5F-MDMB-2201
5F-MDMB-PINACA, 5F-ADB
5F-PB-22
FUB-AMB, MMB-FUBINACA, AMB-FUBINACA
Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), ausgenommen in Zubereitungen, wenn sie kein weiteres Suchtmittel enthalten und, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, nicht mehr als 1 Prozent Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) enthalten
JWH-018
Levamfetamin
Levomethamphetamin
MDMB-CHMICA
MDMB-4en-PINACA
Mecloqualon
3-MeO-PCP
Methamphetamin
Methamphetamin-Razemat
Methaqualon
Methiopropamin, MPA
Methoxetamin, MXE
3,4-Methylendioxypyrovaleron, MDPV
4-Methylethcathinon, 4-MEC
Methylon, beta-keto-MDMA
Methylphenidat
N-Ethylhexedron
N-Ethylnorpentylon, Ephylon
Paramethyl-4-methylaminorex, 4,4‘-DMAR
Pentedron
Phencyclidin
Phenmetrazin
α-Pyrrolidinohexanophenon, α-PHP
α-Pyrrolidinoisohexanophenon, α-PiHP
α-Pyrrolidinovalerophenon, α-PVP
Secobarbital
UR-144
XLR-11
Zipeprol
die Isomere der unter IV.1. angeführten Suchtgiftedie Isomere der unter römisch IV.1. angeführten Suchtgifte
die Ester*, Äther und Molekülverbindungen der unter IV.1. angeführten Suchtgiftedie Ester*, Äther und Molekülverbindungen der unter römisch IV.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter IV.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Salze der Isomeredie Salze der unter römisch IV.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigtsämtliche Zubereitungen der unter römisch IV.1. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
* ausgenommen Butyro-1,4-lacton (GBL)
IV.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach IV.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):römisch IV.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach römisch IV.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (Paragraph 2, Absatz 3, Suchtmittelgesetz):Buprenorphin
Pentazocin
Tramadol
abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungenabgesehen von den in Anhang römisch III bezeichneten Zubereitungen
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