Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Anhang IX
Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens
(Anm.: Anhang IX ist als PDF dokumentiert.)
In Kraft seit 31.10.2012 bis 31.12.9999
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