§ 16a StUIG Verweisungen

StUIG - Steiermärkisches Umweltinformationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 61/2017

In Kraft seit 07.07.2017 bis 31.12.9999
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