§ 19 StUIG Außerkrafttreten

StUIG - Steiermärkisches Umweltinformationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten § 8 sowie die §§ 12 und 13 samt der Gliederungsbezeichnung Abschnitt IIa des Gesetzes über die Einrichtungen zum Schutze der Umwelt, LGBl. Nr. 78/1988, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 24/2002, außer Kraft.

In Kraft seit 01.09.2005 bis 31.12.9999
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