Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten § 8 sowie die §§ 12 und 13 samt der Gliederungsbezeichnung Abschnitt IIa des Gesetzes über die Einrichtungen zum Schutze der Umwelt, LGBl. Nr. 78/1988, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 24/2002, außer Kraft.
In Kraft seit 01.09.2005 bis 31.12.9999
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