§ 15 StUIG Abgabenfreiheit

StUIG - Steiermärkisches Umweltinformationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Begehren auf Mitteilung und Mitteilungen von Umweltinformationen nach diesem Gesetz unterliegen nicht der Pflicht zur Entrichtung von Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgaben.

In Kraft seit 01.09.2005 bis 31.12.9999
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