Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der Anlage 1 Z 15 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. Februar 2010, in Kraft. Die Anlage 1 Z 15 tritt mit 24. Juni 2011 in Kraft.
In Kraft seit 11.02.2010 bis 31.12.9999
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