An Pädagogischen Hochschulen ist der Nachweis des günstigen Studienerfolges zu erbringen:
1.Ziffer einsim ersten Studienjahr durch die Aufnahme als ordentliche Studierende;
2.Ziffer 2ab dem zweiten Studienjahr durch Studien- und Prüfungsleistungen im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Punkten aus den beiden vorangegangenen Semestern.
In Kraft seit 01.09.2007 bis 31.12.9999
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