An Pädagogischen Hochschulen ist der Nachweis des günstigen Studienerfolges zu erbringen:
1. | im ersten Studienjahr durch die Aufnahme als ordentliche Studierende; | |||||||||
2. | ab dem zweiten Studienjahr durch Studien- und Prüfungsleistungen im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Punkten aus den beiden vorangegangenen Semestern. |
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