§ 6 StSBBG

StSBBG - Steiermärkisches Sozialbetreuungsberufegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

Persönlichkeitsbildung

(Aufbauend auf den Inhalten der Ausbildung der

Fach-Sozialbetreuer/-innen erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung.)

 

340 UE

Spezialisierung BB

460 UE

Sozialbetreuung allgemein

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen.)

 

200 UE

Humanwissenschaftliche Grundbildung

(Aufbauend auf den Inhalten der Ausbildung der

Fach-Sozialbetreuer/-innen erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung.)

 

200 UE

Politische Bildung und Recht

(Aufbauend auf den Inhalten der Ausbildung der

Fach-Sozialbetreuer/-innen erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung.)

 

80 UE

Spezialisierung BB

120 UE

Medizin und Pflege

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen).

 

480 UE

Spezialisierung BB

120 UE

Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen).

 

20 UE

Haushalt, Ernährung, Diät

(Dieses Modul wird bereits auf Fachniveau abgeschlossen.)

 

80 UE

Management und Organisation

 

80 UE

  1. (5) Module für die einzelnen Spezialisierungen:

    Spezialisierung A/F/BA

     

    320 UE

    Spezialisierung BB

     

    520 UE

    1. (6) Die näheren Bestimmungen über die Ausbildungen und die Prüfungen sind durch Verordnung der -Landesregierung festzulegen. Die Verordnung hat Bestimmungen zu enthalten über die theoretische und praktische Ausbildung und über die Art und den Umfang der Prüfung. Ausbildungen nach dem Privatschulgesetz und nach dem GuKG richten sich nach den dortigen Bestimmungen und sind anzuerkennen.

      Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2022

In Kraft seit 08.12.2022 bis 31.12.9999
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