§ 6 StrEBVO Außerkrafttreten

StrEBVO - Straßenerhaltungsbeitrags-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Einhebung von Straßenerhaltungsbeiträgen für eine in größerem Maße erfolgende Inanspruchnahme und Abnützung von Gemeindestraßen und öffentlichen Interessentenwegen, LGBl. Nr. 42/1974, außer Kraft.

In Kraft seit 07.06.2008 bis 31.12.9999
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