Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Juni 2008, in Kraft.
In Kraft seit 07.06.2008 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 5 StrEBVO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 5 StrEBVO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 5 StrEBVO