§ 2 StrEBVO Voraussetzung der Vorschreibung

StrEBVO - Straßenerhaltungsbeitrags-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Eine Beitragsleistung kommt nur für Straßen in Betracht, bei denen – abhängig von der Lastklasse der Straße – durch die erhöhte Inanspruchnahme die folgenden Grenzwerte für den durchschnittlichen täglichen LKW-Verkehr überschritten werden:

Lastklasse und Aufbau der Straße

durchschnitt-
licher täglicher

LKW-Verkehr

Lastklasse

Aufbau in Zentimeter

Asphalt auf Unterbau aus:

Pflasterung in Zentimeter

auf Kantkorn:

Schotter-decke in Zentimeter

 

Kantkorn

Rundkorn

Großstein

Kleinstein

III

16

18

17

500

IV

18

15

17

10

200

V

10

12

17

10

100

VI

7

9

17

8

30

>VI

≤ 40

10

 

In Kraft seit 07.06.2008 bis 31.12.9999
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