§ 24a StPOG Übergangsbestimmungen

StPOG - Steiermärkisches Pflichtschulorganisations-Ausführungsgesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Von § 1 Abs. 6 und 7 abweichende Schulartbezeichnungen in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 67/2013 sind bis längstens drei Monate nach der Kundmachung dieser Novelle anzupassen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 67/2013

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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