§ 25 StPOG Zeitliche Geltung

StPOG - Steiermärkisches Pflichtschulorganisations-Ausführungsgesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Von dem der Herausgabe der Wiederverlautbarung folgenden Tag an, das ist der 13. Dezember 2000, sind alle Gerichte und Verwaltungsbehörden für die danach verwirklichten Sachverhalte an den wieder verlautbarten Text des Gesetzes gebunden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 67/2013

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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