Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Bei der nichtöffentlichen Beratung kann ferner die Einholung tatsächlicher Aufklärungen über behauptete Formverletzungen oder Verfahrensmängel angeordnet werden.
In Kraft seit 01.03.1988 bis 31.12.9999
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