§ 24b Stmk. SSWG 1971

Stmk. SSWG 1971 - Steiermärkisches Starkstromwegegesetz 1971

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 24/2022 anhängigen Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu beenden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 24/2022

In Kraft seit 12.03.2022 bis 31.12.9999
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