§ 24a Stmk. SSWG 1971 Übergangsbestimmungen zur Novelle

Stmk. SSWG 1971 - Steiermärkisches Starkstromwegegesetz 1971

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) § 3 Abs. 2 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 32/2000 findet auf Anlagen, die vor Inkrafttreten dieser Novelle bereits bestanden haben, keine Anwendung.

(2) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu beenden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 32/2000

In Kraft seit 19.02.1999 bis 31.12.9999
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