Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Öffentliche Sammlungen in Dienststellen, Anstalten und Betrieben des Bundes, des Landes, der Gemeinden, bei anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und in Schulen sind verboten.
In Kraft seit 07.04.1964 bis 31.12.9999
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