Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 16 mit 1. Jänner 1990 in Kraft.
(2) § 16 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 01.01.1990 bis 31.12.9999
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