§ 18 Stmk. RDG Inkrafttreten von Novellen

Stmk. RDG - Steiermärkisches Rettungsdienstgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Die Änderung des § 11 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. 16/1994 ist mit 1. Jänner 1994 in Kraft getreten.

(2) Die Einfügung des § 2 Abs. 1a sowie die Änderung des § 3 Abs. 2 Z 2, § 3 Abs. 3 erster Satz, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 2 Z 2, § 6 Abs. 3 erster Satz, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 Z 2 sowie des § 11 Abs.1 durch die Novelle LGBl. Nr. 19/1998 sind mit 1. Jänner 1997 in Kraft getreten.

(3) Die Änderung des § 11 Abs. 1 und des § 16 Abs. 1 letzter Satz sowie die Anfügung des § 12 Abs. 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 21/2002 sind mit 1. Jänner 2002 in Kraft getreten.

(4) Die Änderung des § 11 Abs. 1 und 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 10/2004 ist mit 1. Jänner 2004 in Kraft getreten.

(5) Die Änderung des § 11 Abs. 1 und § 12 Abs. 4 sowie die Anfügung des § 12 Abs. 5 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. November 2005, in Kraft.

(6) Die Änderung des § 2 Abs. 1, 1a und 3, des § 3 Abs. 2, des § 4 Abs. 2, des § 6 Abs. 2 Z 4, des § 9 Abs. 2 Z 4, des § 11 Abs. 1, 2 und 5 sowie die Einfügung des § 4 Abs. 4, des § 12 Abs. 2a und 6 sowie des § 16a durch die Novelle LGBl. Nr. 55/2009 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. Juli 2009, in Kraft.

(7) Die Änderung des § 16 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(8) Die Änderung des § 11 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. 20/2016 tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. 16/1994, LGBl. Nr. 19/1998, LGBl. Nr. 21/2002, LGBl. Nr. 10/2004, LGBl. Nr. 96/2005, LGBl. Nr. 55/2009, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 20/2016

In Kraft seit 03.02.2016 bis 31.12.9999
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