Mitteilung und Entrichtung der Beiträge nach dem Steiermärkischen Gemeindebediensteten Ruhebezugsleistungsgesetz (Stmk. MEBGR) Fundstelle

Stmk. MEBGR - Mitteilung und Entrichtung der Beiträge nach dem Steiermärkischen Gemeindebediensteten Ruhebezugsleistungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Oktober 1985 über die Mitteilung und Entrichtung der Beiträge nach dem Steiermärkischen Gemeindebediensteten Ruhebezugsleistungsgesetz

Stammfassung: LGBl. Nr. 86/1985

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Abs. 3 des Steiermärkischen Gemeindebediensteten Ruhebezugsleistungsgesetzes vom 18. Juni 1985, LGBl. Nr. 65/1985, wird verordnet:

In Kraft seit 01.01.1985 bis 31.12.9999
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