§ 41 Stmk. LSG 1983 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Stmk. LSG 1983 - Steiermärkisches Lichtspielgesetz 1983

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Gemeinde hat ihre in den §§ 7 Abs. 1, 20 und 23 geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.

In Kraft seit 01.10.1983 bis 31.12.9999
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