§ 28b Stmk. GBezG Übergangsbestimmung zur Novelle

Stmk. GBezG - Steiermärkisches Gemeinde-Bezügegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Gemäß § 6 Abs. 2 des Steiermärkischen Gemeinde-Bezügegesetzes, LGBl. Nr. 72/1997, in der Fassung LGBl. Nr. 32/2005, gefasste Beschlüsse des Gemeinderates verlieren ihre Gültigkeit mit dem Ende der laufenden Funktionsperiode des Gemeinderates.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 86/2013

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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