Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.11.2024
Auf das Verfahren nach diesem Landesgesetz ist das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 anzuwenden.
In Kraft seit 01.10.1997 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 25 Stmk. GBezG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 25 Stmk. GBezG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 25 Stmk. GBezG