§ 7a Stmk. BSG 1979

Stmk. BSG 1979 - Steiermärkisches Buschenschankgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.

Anm.: in der Fassungn LGBl. Nr. 41/2001

In Kraft seit 25.07.2001 bis 31.12.9999
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