§ 119k Stmk. BauG Übergangsbestimmungen zur Novelle

Stmk. BauG - Steiermärkisches Baugesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2012

In Kraft seit 28.08.2012 bis 31.12.9999
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