§ 119l Stmk. BauG Übergangsbestimmungen zur Novelle

Stmk. BauG - Steiermärkisches Baugesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 83/2013 anhängigen Verfahren sind nach den bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2013, LGBl. Nr. 89/2013

In Kraft seit 24.08.2013 bis 31.12.9999
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