§ 120 Stmk. BauG Inkrafttreten

Stmk. BauG - Steiermärkisches Baugesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Dieses Gesetz tritt mit 1. September 1995 in Kraft.

In Kraft seit 01.09.1995 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 120 Stmk. BauG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 120 Stmk. BauG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 120 Stmk. BauG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 120 Stmk. BauG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 120 Stmk. BauG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 119l Stmk. BauG
§ 120a Stmk. BauG