§ 119a Stmk. BauG Übergangsbestimmung zur Novelle

Stmk. BauG - Steiermärkisches Baugesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 50/2001 anhängigen Verfahren sind nach den bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 50/2001

In Kraft seit 01.10.2001 bis 31.12.9999
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