Gefördert werden können auf Antrag:
a) | in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen, | |||||||||
b) | Zusammenschlüsse von Personen nach lit.a, | |||||||||
c) | Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform und | |||||||||
d) | Einrichtungen (z. B. juristische Personen, OHG, KG), die der wirtschaftlichen Besserstellung sowie der ökologischen Verbesserung der Land- und Forstwirtschaft dienen. |
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