§ 58 StBHG Inkrafttreten und Außerkrafttreten

StBHG - Steiermärkisches Behindertengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juli 2004, in Kraft.

(2) (Verfassungsbestimmung) § 52 Abs. 7 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juli 2004, in Kraft.

(3) (Anm.: entfallen)

(4) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz von 9. Juli 1964 über die Hilfe für Menschen mit Behinderung (Behindertengesetz), LGBl. Nr. 316/1964, in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung, außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2007

In Kraft seit 30.12.2006 bis 31.12.9999
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