Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 24. August 2013, in Kraft.
(2) Der § 24 Abs. 3 und Abs. 4 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
In Kraft seit 24.08.2013 bis 31.12.9999
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