Steiermärkisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013 (StBauMüG) Fundstelle

StBauMüG - Steiermärkisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 15.07.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 74/2023
  3. § 0 gültig von 30.10.2019 bis 14.07.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 85/2019
  4. § 0 gültig von 10.07.2018 bis 29.10.2019 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2018
  5. § 0 gültig von 24.08.2013 bis 09.07.2018

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Regelwerke und Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Bereitstellung auf dem Markt

§ 3

Bereitstellung auf dem Markt

3. Abschnitt
Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten,
für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen

§ 4

Anwendungsbereich

§ 5

Allgemeine Anforderungen an die Verwendung

§ 6

Baustoffliste ÖA

§ 7

Produktregistrierung

§ 8

Verfahren der Registrierung

§ 9

Einbauzeichen ÜA

4. Abschnitt
Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten,
für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen

§ 10

Allgemeine Anforderungen an die Verwendung

§ 11

Baustoffliste ÖE

5. Abschnitt
Bautechnische Zulassung

§ 12

Bautechnische Zulassung

6. Abschnitt
Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte

§ 13

Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte

6a. Abschnitt

Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten

§ 13a

Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme von Bauprodukten

§ 13b

Ökodesign-Anforderungen

§ 13c

Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung

§ 13d

CE-Kennzeichnung

§ 13e

Unterrichtung der Benutzer

6b. Abschnitt
Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bauprodukten mit ausgehender Gammastrahlung

§ 13f

Inverkehrbringen und Verwendung

7. Abschnitt
Marktüberwachung von Bauprodukten

§ 14

Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde

§ 15

Zuständigkeit

§ 16

Berichtspflichten der Baubehörde

§ 17

Kostentragung

7a. Abschnitt
Zusätzliche Bestimmungen für die Marktüberwachung von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten

§ 17a

Marktüberwachung bei energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten

§ 17b

Konformitätsvermutung

§ 17c

Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde

§ 17d

Freier Warenverkehr

8. Abschnitt
Behörden, Verfahren und Kosten

§ 18

Behörden

§ 19

Zusätzliche Aufgaben des Österreichischen Instituts für Bautechnik

§ 20

OIB, Aufsicht der Landesregierung

§ 21

Kosten

§ 22

Datenverarbeitung

9. Abschnitt
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 23

Strafbestimmungen

§ 24

Übergangsbestimmungen

§ 24a

Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 85/2019

§ 24b

Verweise

§ 25

EU-Recht

§ 26

Zeitlicher Geltungsbereich

§ 26a

Inkrafttreten von Novellen

§ 27

Außerkrafttreten

Anlage

1

Anlage

2

Anlage

3

Anlage

4

Anlage

5

Anlage

6

Anlage

7

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, LGBl. Nr. 85/2019Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 2018,, Landesgesetzblatt Nr. 85 aus 2019,

In Kraft seit 30.10.2019 bis 14.07.2023
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