§ 13k StBauMüG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

StBauMüG - Steiermärkisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Abschnitt sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2023Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 74 aus 2023,

In Kraft seit 15.07.2023 bis 31.12.9999
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