§ 11 StAEG Anerkennung in anderen Bundesländern

StAEG - Anstellungserfordernisgesetz 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Anerkennung von ausländischen Qualifikationsnachweisen im Sinne des § 7 durch eine zuständige Behörde in einem anderen Bundesland gilt auch für das Land Steiermark. Jene Sprachkenntnisse, die für die Ausübung des Berufes erforderlich sind, sind nachzuweisen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 136/2016

In Kraft seit 26.11.2016 bis 31.12.9999
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