Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Für Leiterinnen/Leiter von Kinderbetreuungseinrichtungen gilt eine mindestens zweijährige Verwendung im einschlägigen Fachdienst als zusätzliches Anstellungserfordernis. Sofern von der Landesregierung angeboten, ist ein Seminar für Leiterinnen und Leiter zu absolvieren.
In Kraft seit 30.10.2008 bis 31.12.9999
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