§ 44m SHG

SHG - Steiermärkisches Sozialhilfegesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 110/2023 Übergangsbestimmung zur Novelle Landesgesetzblatt Nr. 110 aus 2023,

Im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 110/2023 von einer Gemeinde bzw. im Auftrag einer Gemeinde betriebene Tageszentren, die die vom Land vorgegebenen Qualitätsstandards nicht zur Gänze gewährleisten, müssen dem Land innerhalb von sechs Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes LGBl. Nr. 110/2023 ein Konzept samt Planunterlagen vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie die Qualitätsstandards innerhalb von längstens drei Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes LGBl. Nr. 110/2023 erfüllen. Widrigenfalls ist der Betrieb einzustellen. Wird das Konzept fristgerecht vorgelegt, werden vom Land ab 1. Jänner 2024 bis zur Gewährleistung aller Qualitätsstandards nur die Normkosten, die den jeweils tatsächlich erfüllten Qualitätsstandards entsprechen, im Ausmaß von 60 % mitfinanziert. Die restlichen Kosten sind von der jeweiligen Gemeinde zu tragen.Im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle Landesgesetzblatt Nr. 110 aus 2023, von einer Gemeinde bzw. im Auftrag einer Gemeinde betriebene Tageszentren, die die vom Land vorgegebenen Qualitätsstandards nicht zur Gänze gewährleisten, müssen dem Land innerhalb von sechs Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 110 aus 2023, ein Konzept samt Planunterlagen vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie die Qualitätsstandards innerhalb von längstens drei Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 110 aus 2023, erfüllen. Widrigenfalls ist der Betrieb einzustellen. Wird das Konzept fristgerecht vorgelegt, werden vom Land ab 1. Jänner 2024 bis zur Gewährleistung aller Qualitätsstandards nur die Normkosten, die den jeweils tatsächlich erfüllten Qualitätsstandards entsprechen, im Ausmaß von 60 % mitfinanziert. Die restlichen Kosten sind von der jeweiligen Gemeinde zu tragen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 110/2023Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 110 aus 2023,

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.2024
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 44m SHG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 44m SHG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 44m SHG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 44m SHG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 44m SHG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 44l SHG
§ 45 SHG