Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 (SchuOG 1995) Fundstelle

SchuOG 1995 - Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2022 zuletzt geändert durch LGBl Nr 40/2024
  3. § 0 gültig von 13.09.2021 bis 31.08.2022 zuletzt geändert durch LGBl Nr 49/2022
  4. § 0 gültig von 01.09.2019 bis 12.09.2021 zuletzt geändert durch LGBl Nr 56/2019
  5. § 0 gültig von 01.09.2018 bis 31.08.2019 zuletzt geändert durch LGBl Nr 64/2018
  6. § 0 gültig von 28.08.2018 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch LGBl Nr 64/2018
  7. § 0 gültig von 01.09.2017 bis 27.08.2018 zuletzt geändert durch LGBl Nr 58/2017
  8. § 0 gültig von 01.09.2012 bis 31.08.2017 zuletzt geändert durch LGBl Nr 43/2013
  9. § 0 gültig von 01.09.2012 bis 31.08.2012
  10. § 0 gültig von 01.07.2008 bis 31.08.2012 zuletzt geändert durch LGBl Nr 49/2012
  11. § 0 gültig von 19.05.1995 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch LGBl Nr 74/2009

1. Abschnitt

         § 1      Allgemeine Bestimmungen

2. Abschnitt

Volksschulen

         § 2      Aufbau

         § 3      Organisationsformen

         § 4      Voraussetzungen für die Errichtung und Erhaltung

3. Abschnitt

Mittelschulen

         § 5      Aufbau

         § 6      Organisationsformen und Sonderformen

         § 7      Voraussetzungen für die Errichtung und Erhaltung

4. Abschnitt

Sonderschulen

         § 8      Aufbau

         § 9      Organisationsformen

         § 10    Voraussetzungen für die Errichtung und Erhaltung

5. Abschnitt

Polytechnische Schulen

         § 11    Aufbau

         § 12    Organisationsformen

         § 13    Voraussetzungen für die Errichtung und Erhaltung

6. Abschnitt

Gemeinsame Bestimmungen für die Schulen

         § 14    Errichtung und Erhaltung sowie Bestimmung der Schule als ganztägige Schulform

         § 15    Beschaffenheit der Liegenschaften und Räume

         § 16    Bauliche Gestaltung und Einrichtung der Liegenschaften und Räume

         § 17    Wohnungen für Schulleiter, Lehrer, Schulwarte und Hauswarte

         § 18    Verwendung von Gebäuden, Räumen und Liegenschaften für Zwecke der Schule

         § 19    (Anm: aufgehoben auf Grund von LGBl Nr 5/2000)         § 19    (Anm: aufgehoben auf Grund von Landesgesetzblatt Nr 5 aus 2000,)

         § 20    Widmung von Liegenschaften und Räumen

         § 21    Enteignung für Schulbauten

         § 22    Personaleinsatz

         § 23    Allgemeine Zugänglichkeit der Schulen

         § 24    Deutschförderklassen und Deutschförderkurse

         § 25    Sommerschule

         § 25a   (Anm: aufgehoben auf Grund LGBl Nr 61/2012)         § 25a   (Anm: aufgehoben auf Grund Landesgesetzblatt Nr 61 aus 2012,)

         § 26    (Anm: aufgehoben auf Grund LGBl Nr 64/2018)         § 26    (Anm: aufgehoben auf Grund Landesgesetzblatt Nr 64 aus 2018,)

         § 27    Führung ganztägiger Schulformen

         § 28    Unterrichtsmittel

         § 28a   Stellenplan und Stundenkontingente

         § 28b   Teilrechtsfähigkeit

6a. Abschnitt

Schulcluster

         § 28c   Bildung von Pflichtschulclustern

         § 28d   Clusterleitung

         § 28e   Schulcluster mit Bundesschulen

7. Abschnitt

Schulsprengel

         § 29    Arten

         § 30    Volksschulsprengel

         § 31    Schulsprengel für Mittelschulen

         § 32    Sonderschulsprengel

         § 33    Schulsprengel für Polytechnische Schulen

         § 34    Festsetzung der Schulsprengel

         § 35    Sprengelangehörigkeit

         § 35a   Sprengelfremder Schulbesuch

8. Abschnitt

Kostenregelung

         § 36    Bestreitung der Kosten des Schulsachaufwandes

         § 37    Beitragsleistung zum Schulsachaufwand für Volksschulen

         § 38    Beitragsleistung zum Schulsachaufwand für Mittelschulen

         § 39    Beitragsleistung zum Schulsachaufwand für Sonderschulen

         § 40    Beitragsleistung zum Schulsachaufwand für Polytechnische Schulen

         § 40a   Beitragsleistung zum Schulsachaufwand bei sprengelfremdem Schulbesuch

         § 40b   Beitragsleistung zum Schulsachaufwand bei Wohnsitzwechsel

         § 41    Gastschulbeiträge

         § 42    Verrechnung der Beiträge

         § 43    Beitragsvereinbarungen der Gemeinden

         § 44    Beitragspflichtige Gemeinden anderer Bundesländer; Verhältnis Salzburger Gemeinden

                  zu gesetzlichen Schulerhaltern anderer Bundesländer

         § 45    Unentgeltlichkeit des Unterrichts

9. Abschnitt

Sonstige Bestimmungen

         § 46    Teilung, Stillegung und Auflassung von Schulen sowie Rücknahme der Bestimmung

                  der Schule als ganztägige Schulform

         § 47    Schülerheime

         § 48    Aufsicht

         § 49    Verfahrensbestimmungen

         § 50    Verweisungen auf Bundesrecht

         § 51f   Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

In Kraft seit 13.09.2021 bis 31.08.2022
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