1. Abschnitt |
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
2. Abschnitt | |
Volksschulen |
§ 2 Aufbau
§ 3 Organisationsformen
§ 4 Voraussetzungen für die Errichtung und Erhaltung
3. Abschnitt | |
Mittelschulen |
§ 5 Aufbau
§ 6 Organisationsformen und Sonderformen
§ 7 Voraussetzungen für die Errichtung und Erhaltung
4. Abschnitt | |
Sonderschulen |
§ 8 Aufbau
§ 9 Organisationsformen
§ 10 Voraussetzungen für die Errichtung und Erhaltung
5. Abschnitt | |
Polytechnische Schulen |
§ 11 Aufbau
§ 12 Organisationsformen
§ 13 Voraussetzungen für die Errichtung und Erhaltung
6. Abschnitt | |
Gemeinsame Bestimmungen für die Schulen |
§ 14 Errichtung und Erhaltung sowie Bestimmung der Schule als ganztägige Schulform
§ 15 Beschaffenheit der Liegenschaften und Räume
§ 16 Bauliche Gestaltung und Einrichtung der Liegenschaften und Räume
§ 17 Wohnungen für Schulleiter, Lehrer, Schulwarte und Hauswarte
§ 18 Verwendung von Gebäuden, Räumen und Liegenschaften für Zwecke der Schule
§ 19 (Anm: aufgehoben auf Grund von LGBl Nr 5/2000) § 19 (Anm: aufgehoben auf Grund von Landesgesetzblatt Nr 5 aus 2000,)
§ 20 Widmung von Liegenschaften und Räumen
§ 21 Enteignung für Schulbauten
§ 22 Personaleinsatz
§ 23 Allgemeine Zugänglichkeit der Schulen
§ 24 Deutschförderklassen und Deutschförderkurse
§ 25 Sommerschule
§ 25a (Anm: aufgehoben auf Grund LGBl Nr 61/2012) § 25a (Anm: aufgehoben auf Grund Landesgesetzblatt Nr 61 aus 2012,)
§ 26 (Anm: aufgehoben auf Grund LGBl Nr 64/2018) § 26 (Anm: aufgehoben auf Grund Landesgesetzblatt Nr 64 aus 2018,)
§ 27 Führung ganztägiger Schulformen
§ 28 Unterrichtsmittel
§ 28a Stellenplan und Stundenkontingente
§ 28b Teilrechtsfähigkeit
6a. Abschnitt | |
Schulcluster |
§ 28c Bildung von Pflichtschulclustern
§ 28d Clusterleitung
§ 28e Schulcluster mit Bundesschulen
7. Abschnitt | |
Schulsprengel |
§ 29 Arten
§ 30 Volksschulsprengel
§ 31 Schulsprengel für Mittelschulen
§ 32 Sonderschulsprengel
§ 33 Schulsprengel für Polytechnische Schulen
§ 34 Festsetzung der Schulsprengel
§ 35 Sprengelangehörigkeit
§ 35a Sprengelfremder Schulbesuch
8. Abschnitt | |
Kostenregelung |
§ 36 Bestreitung der Kosten des Schulsachaufwandes
§ 37 Beitragsleistung zum Schulsachaufwand für Volksschulen
§ 38 Beitragsleistung zum Schulsachaufwand für Mittelschulen
§ 39 Beitragsleistung zum Schulsachaufwand für Sonderschulen
§ 40 Beitragsleistung zum Schulsachaufwand für Polytechnische Schulen
§ 40a Beitragsleistung zum Schulsachaufwand bei sprengelfremdem Schulbesuch
§ 40b Beitragsleistung zum Schulsachaufwand bei Wohnsitzwechsel
§ 41 Gastschulbeiträge
§ 42 Verrechnung der Beiträge
§ 43 Beitragsvereinbarungen der Gemeinden
§ 44 Beitragspflichtige Gemeinden anderer Bundesländer; Verhältnis Salzburger Gemeinden
zu gesetzlichen Schulerhaltern anderer Bundesländer
§ 45 Unentgeltlichkeit des Unterrichts
9. Abschnitt | |
Sonstige Bestimmungen |
§ 46 Teilung, Stillegung und Auflassung von Schulen sowie Rücknahme der Bestimmung
der Schule als ganztägige Schulform
§ 47 Schülerheime
§ 48 Aufsicht
§ 49 Verfahrensbestimmungen
§ 50 Verweisungen auf Bundesrecht
§ 51f Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu
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