Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die §§ 11 Abs 2, 24 Abs 3 und 50 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66./2020 treten mit 1. September 2020 in Kraft.
In Kraft seit 16.06.2020 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 58 SchuOG 1995
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 58 SchuOG 1995 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 58 SchuOG 1995