Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die § 1 Abs 10 und 11 sowie (§) 50 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 7/2022 treten mit 1. September 2021 in Kraft.
In Kraft seit 10.02.2022 bis 31.12.9999
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